Bedingungen und Konditionen

1.DEFINITIONEN
1.1.Großgeschriebene Begriffe und Ausdrücke in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die folgende Bedeutung:
1.1.1.Personenbezogene Daten sind personenbezogene Daten gemäß der Definition in der Datenschutzerklärung.
1.1.2.Allgemeine Geschäftsbedingungen: diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, die in ihrer aktuellen Fassung unter www.frontu.com abrufbar sind.
1.1.3.FRONTU ist die vom Auftragnehmer entwickelte Software, einschließlich der mobilen Anwendung, die für die Planung und Verwaltung von technischen Fernoperationen bestimmt ist.
1.1.4.Geistiges Eigentum bezeichnet alle bestehenden und (oder) künftigen Rechte an Erfindungen, Patenten, Marken, gewerblichen Mustern und Modellen, geografischen Herkunftsangaben, Urheberrechten, beruflichem Ansehen oder anderen Rechten an geistigem Eigentum, die jetzt bestehen oder in Zukunft entstehen werden, einschließlich aller Anträge und Eintragungen, Verlängerungen und Ergänzungen dieser Rechte gemäß den Gesetzen einer beliebigen Gerichtsbarkeit in einem beliebigen Land oder Gebiet.
1.1.5.Nutzer sind die vom Kunden angegebenen natürlichen Personen, die zur Nutzung von FRONTU berechtigt sind. Diese Definition gilt für (i) ein Administrator mit vollen Rechten; (ii) ein Benutzer mit eingeschränkten Rechten oder (iii) ein Anwendungsnutzer, der nur Zugriff auf die mobile Anwendung FRONTU hat.
1.1.6.Angebot (Quote) oder Besondere Bedingungen ist das Angebot, das der Auftragnehmer dem Auftraggeber für die Nutzung von FRONTU unterbreitet und das ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung als besondere Bedingungen des Vertrages gilt und zu einem integralen Bestandteil desselben wird.
1.1.7.Account bezeichnet den für den Kunden eingerichteten FRONTU-Account, der Serverplatz, Subdomain, Software, einschließlich mobiler Anwendungen umfasst.
1.1.8.Datenschutzpolitik bedeutet die aktuelle Datenschutzpolitik des Auftragnehmers, die unter www.frontu.com abrufbar ist.
1.1.9.Vertrag ist der Vertrag über die Nutzung von FRONTU, der aus den Besonderen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen, anderen Anhängen und eventuellen späteren Änderungen dieser Dokumente besteht.
1.1.10.Kunde ist die Person, mit der der Vertrag geschlossen wird und der der Auftragnehmer das Recht zur Nutzung von FRONTU einräumt.
1.1.11.Contractor means Frontu, UAB, legal entity code 304891896, registered office address at Aronijų g. 20-2, Giraitės k., Užliedžių sen., Kauno r. sav., the Republic of Lithuania. The term “Contractor” shall collectively mean and include any subsequent change to the Contractor’s company name.
2.VERTRAGSGEGENSTAND
2.1.Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber im Rahmen dieses Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht ein, FRONTU auf seinen Geräten zur Durchführung direkter Operationen zu nutzen. Der Umfang der Daten und andere technische Parameter, die den Kunden zur Verfügung gestellt werden, sowie zusätzliche Dienste oder Funktionalitäten sind auf der Website des Auftragnehmers unter https://frontu.com/pricing angegeben.
2.2.Die spezifischen Funktionalitäten von FRONTU, die Anzahl der Nutzer, der Preis und andere von den Parteien vereinbarte Bedingungen sind im Angebot festgelegt. Es wird davon ausgegangen, dass der Kunde ab dem Zeitpunkt seiner Unterzeichnung mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vertraut ist und sich zu deren Einhaltung verpflichtet. Jede andere detaillierte Vereinbarung über die Nutzung von FRONTU kann ebenfalls als Besondere Bedingungen im Sinne dieses Vertrages angesehen werden.
3.RECHTE UND PFLICHTEN DES KUNDEN
3.1Der Kunde verpflichtet sich dazu:
3.1.1.dem Auftragnehmer eine monatliche oder jährliche Gebühr pro 1 (einem) FRONTU Nutzer zu zahlen, die im Angebot angegeben ist, sowie alle anderen Zahlungen, die von den Parteien vereinbart und (oder) im Angebot vorgesehen sind (z. B. für zusätzliche Dienste, Funktionalitäten, Add-Ons usw.). Der Gesamtbetrag, der an den Auftragnehmer zu zahlen ist, hängt von der vom Kunden angegebenen Anzahl der Nutzer und der Bestellung der im Angebot festgelegten zusätzlichen Dienste oder Funktionen ab;
3.1.2.auf Ersuchen des Auftragnehmers alle Informationen zu erteilen, die für die ordnungsgemäße Ausführung dieses Vertrags erforderlich sind;
3.1.3.FRONTU und (oder) den Account nicht auf ungesetzliche Art und Weise, zu einem Zweck, der gegen die öffentliche Ordnung, die Moral oder die guten Sitten verstößt, zu nutzen sowie die Rechte des Auftragnehmers an geistigem Eigentum nicht zu verletzen.
3.2.Mit seiner Unterschrift bestätigt der Kunde, dass er sich mit den bestehenden Funktionalitäten von FRONTU vertraut gemacht hat und diese den Bedürfnissen des Kunden entsprechen. Der Kunde erkennt an, dass FRONTU auf einer“as it is“- und“as available“-Basis bereitgestellt wird. Das bedeutet u.a., dass FRONTU nicht dafür geschaffen wurde und auch nicht so arbeitet, dass es alle individuellen Geschäftsbedürfnisse des Auftraggebers befriedigt. Nach gesonderter Vereinbarung zwischen den Parteien und gegen ein zusätzliches Entgelt kann der Auftragnehmer zusätzliche Leistungen erbringen und spezifische Änderungen an FRONTU vornehmen, die nach Vereinbarung der Parteien in die Besonderen Geschäftsbedingungen oder ein anderes zwischen den Parteien geschlossenes Dokument aufgenommen werden.
3.3.Der Kunde kann alle Wünsche oder Anfragen über die offiziellen Support-Kanäle einreichen: d.h. den integrierten Support-Chat im Konto oder den Helpdesk (help.frontu.com).
4.RECHTE UND PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS
4.1Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Zugang zu FRONTU zu ermöglichen (z.B. einen Account einzurichten) und die Erbringung weiterer im Angebot oder in einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien genannter Leistungen sicherzustellen.
4.2Der Auftragnehmer verpflichtet sich, etwaige Software- oder Systemfehler in FRONTU zu korrigieren, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber ordnungsgemäß mitgeteilt wurden und die dem Auftragnehmer gemäß den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Website des Auftragnehmers ordnungsgemäß mitgeteilt wurden. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Fehler oder Störungen zu beheben, die mit der vom Auftraggeber gekauften und verwendeten Hardware, der Verwendung von Schadsoftware, der Nutzung von FRONTU in nicht autorisierten Umgebungen und in anderen Fällen zusammenhängen, in denen der Fehler oder die Störung von FRONTU durch Faktoren verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle des Auftraggebers liegen.
4.3Vereinbaren die Vertragsparteien die Durchführung zusätzlicher Programmier-, Installations-, Test- oder ähnlicher Arbeiten in bezug auf FRONTU, so werden diese Arbeiten zwischen den Vertragsparteien durch die Unterzeichnung einer Übergabe- und Abnahmeurkunde dokumentiert. Äußert sich der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Abnahmeerklärung des Auftragnehmers zur Ausführung der Arbeiten, so gelten diese Arbeiten/Dienstleistungen als ordnungsgemäß ausgeführt/geliefert, und der Auftraggeber hat diesbezüglich keine Ansprüche gegen den Auftragnehmer.
4.4Der Auftragnehmer ist berechtigt, ohne gesonderte Zustimmung des Auftraggebers Dritte mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertrag zu beauftragen.
5.ZAHLUNGEN UND ABRECHNUNG
5.1Die Rechnungen für die Nutzung von FRONTU werden in der Regel zu Beginn eines jeden Monats für den laufenden Monat bzw. für den laufenden 12-Monats-Zeitraum gestellt, wenn eine jährliche Zahlungsweise vereinbart ist (d.h. in jedem Fall im Voraus für den vereinbarten Zeitraum). Die Rechnungen des Auftragnehmers für die in Ziffer 4.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten zusätzlichen Dienstleistungen oder Arbeiten werden am Ende eines jeden Monats nach Ausführung der betreffenden Dienstleistungen / Arbeiten gemäß den hier festgelegten Verfahren ausgestellt, es sei denn, die Parteien haben sich schriftlich auf ein anderes Zahlungsverfahren geeinigt.
5.2Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer innerhalb von 15 Kalendertagen nach Erhalt der entsprechenden Rechnung zu bezahlen.
5.3Der Auftraggeber rechnet mit dem Auftragnehmer per Kreditkarte, SEPA-Zahlungen oder Banküberweisung ab. Um per Banküberweisung zu zahlen, muss der Auftraggeber im Voraus mit dem Auftragnehmer die Bedingungen für die Zahlung vereinbaren. Um eine Zahlung zu tätigen, muss der Kunde die erforderlichen Informationen des Zahlers im Konto eingeben.
5.4Die Verpflichtung zur Leistung von Zahlungen ist unwiderruflich, geleistete Zahlungen werden nicht zurückerstattet, es sei denn, der Auftragnehmer entscheidet gesondert anders. Dies gilt unter anderem dann, wenn der Kunde: (i) FRONTU und (oder) den Account während des bezahlten Zeitraums nicht oder nur teilweise nutzt; (ii) den Abonnementplan ändert, (iii) den Vertrag ohne Verschulden des Auftragnehmers vorzeitig kündigt.
5.5Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Besonderen Geschäftsbedingungen (Angebot) einseitig zu ändern, indem er den Kunden 30 (dreißig) Kalendertage im Voraus schriftlich per E-Mail oder über sein Konto benachrichtigt. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, bereits bestellte und vom Auftraggeber bezahlte Leistungen (Funktionalitäten) zu ändern. Die geänderten Besonderen Bedingungen treten nach Ablauf der darin genannten Frist in Kraft. Im Falle einer Vertragsverlängerung nach Ablauf der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Besonderen Geschäftsbedingungen gelten für den verlängerten Zeitraum die auf der Website https://frontu.com/pricing am Tag des Ablaufs des Angebots angegebenen FRONTU-Preise, es sei denn, die Parteien haben gesondert etwas anderes vereinbart.
6.GEISTIGES EIGENTUM
6.1.Der Auftragnehmer ist außerdem Eigentümer aller geistigen Eigentumsrechte an FRONTU und seiner Funktionalität, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Design von FRONTU, die visuellen und administrativen Schnittstellen, die Grafiken, das visuelle Design, die Kompilationen, den Quellcode, das Betriebskonzept, die Informationssequenzen und das Layout sowie alle anderen Elemente von FRONTU und seiner Komponenten, einschließlich der Ergebnisse von Zusatzleistungen oder Änderungen daran.
6.2.Unabhängig von den geleisteten Zahlungen werden dem Kunden und (oder) den Nutzern keine Rechte am geistigen Eigentum von FRONTU gewährt und erworben.
7.PERSÖNLICHE DATEN
7.1.Alle personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie verarbeitet.
7.2.Mit dem Abschluss des Vertrages erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass der Auftragnehmer aggregierte Systemleistungsdaten, die sich auf die Nutzung von FRONTU und der Dienste durch den Kunden beziehen, verwenden und analysieren darf, um den Betrieb von FRONTU und der damit verbundenen Dienste zu optimieren, zu verbessern oder zu erweitern.
8.GÜLTIGKEIT. AUFHÄNGUNG. KÜNDIGUNG
8.1.Vertragsdauer und -verlängerung
8.1.1.Der Vertrag tritt mit dem Datum seiner Unterzeichnung in Kraft und gilt bis zur Beendigung der Nutzung von FRONTU oder bis zum Ablauf des Vertrages.
8.1.2.Sofern dieser Vertrag nicht durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung der Parteien gekündigt wird und der Kunde die Dienstleistungen des Auftragnehmers länger als eine Woche nach Ablauf des Vertrags in Anspruch nimmt, verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Zeitraum von 12 Monaten.
8.2.Aufhängung
8.2.1.Der Auftragnehmer hat das Recht, die Erbringung der Dienstleistungen durch Einschränkung der Nutzung von FRONTU auszusetzen, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung einer im Vertrag festgelegten Zahlung mehr als 15 Kalendertage in Verzug ist. Der Kunde wird mindestens 5 Arbeitstage im Voraus über die Aussetzung informiert.
8.3.Terminierung
8.3.1.Eine Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag einseitig und ohne gerichtliches Verfahren aus irgendeinem Grund zu kündigen, indem sie die andere Vertragspartei 60 Kalendertage im Voraus schriftlich benachrichtigt.
8.3.2Bei Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem Grund, hat der Kunde die Nutzung von FRONTU unverzüglich einzustellen.
9.HAFTUNG UND DEREN BEGRENZUNG
9.1.Ist der Auftraggeber mit der Zahlung der im Vertrag oder in anderen Dokumenten festgelegten Beträge im Verzug, hat der Auftragnehmer das Recht, vom Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 0,04 % des unbezahlten Betrags für jeden Verzugstag zu verlangen.
9.2.Die Vertragspartei, die gegen die Bestimmungen dieses Vertrags verstößt, ist verpflichtet, die im Vertrag festgelegten Geldbußen zu zahlen und die unmittelbaren Schäden der anderen Vertragspartei zu ersetzen, soweit sie nicht durch die Geldbußen gedeckt sind. In keinem Fall haftet eine der Vertragsparteien gegenüber der anderen Partei für indirekte oder zufällige Verluste, entgangene Einnahmen, Betriebsunterbrechungen oder Rufschädigung, die sich aus der Erfüllung dieses Vertrags ergeben.
9.2.1.Die maximale Haftung des Auftragnehmers gegenüber dem Kunden (falls vorhanden) ist unabhängig von ihrer Form in jedem Fall auf einen Betrag begrenzt, der den vom Kunden an den Auftragnehmer in den letzten 6 Monaten vor dem Auftreten der Handlungen, die die Haftung des Auftragnehmers verursacht haben, tatsächlich gezahlten Gebühren entspricht.
9.2.2.Keine der Vertragsparteien haftet für die nicht ordnungsgemäße Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrages, wenn diese durch höhere Gewalt verursacht wurde. Eine Vertragspartei, die sich auf diese Klausel berufen will, muss die andere Vertragspartei unverzüglich schriftlich über diese Umstände informieren und sich in angemessener Weise bemühen, Abhilfe zu schaffen.
10.SONSTIGE BESTIMMUNGEN
10.1.Anwendbares Recht
10.1.1.Soweit die zwingenden Bestimmungen des Rechts der Republik Litauen und (oder) der Europäischen Union nichts anderes vorschreiben, ist auf den Vertrag und die sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen das Recht der Republik Litauen anzuwenden.
10.1.2.Alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche, die sich aus diesem Vertrag, seinem Bruch, seiner Beendigung oder seiner Gültigkeit ergeben, werden nach dem in den Gesetzen und Verordnungen der Republik Litauen festgelegten Verfahren vor den Gerichten am Sitz des Auftragnehmers entschieden.
10.2.Änderungen
10.2.1.Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von bevollmächtigten Vertretern beider Vertragsparteien unterzeichnet werden. Mündliche Vorbehalte haben keine rechtliche Wirkung.
10.3.Nichtübertragbarkeit
10.3.1.Ohne vorherige Zustimmung der anderen Partei ist keine der Parteien berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten oder anderweitig zu übertragen.
10.4.Vertraulichkeit
10.4.1.Vertrauliche Informationen sind alle Informationen der offenlegenden Vertragspartei, die bei der Offenlegung gegenüber der empfangenden Vertragspartei als vertraulich bezeichnet wurden (vertrauliche Informationen). Als vertrauliche Informationen gelten nicht Informationen, die: (a) ist öffentlich bekannt; (b) implizites/allgemeines Wissen auf dem Markt vor der Offenlegung; (c) der Öffentlichkeit bekannt wird, nachdem die offenlegende Vertragspartei die Offenlegung gegenüber der empfangenden Vertragspartei vorgenommen hat, ohne dass die empfangende Vertragspartei ein Verschulden trifft, oder (d) der empfangenden Vertragspartei auf andere rechtmäßige Weise bekannt geworden ist.
10.4.2.Ohne die Zustimmung der offenlegenden Partei darf keine Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei für einen anderen Zweck als die Erfüllung des Vertrags offenlegen oder verwenden.